Veraltete Technik
Die alte Website hatte ich damals noch selbst per Html-Code und CSS-Klassen geschrieben. Da war es für den Kunden sehr umständlich eigene Inhalte einzupflegen. Man musste erst einen Crashkurs im Html-codieren belegen um das einigermaßen hinzubekommen. Desweiteren war die Seite nicht responsiv, heißt, dass die Seite nicht an das jeweils benutzte Endgerät angepasst wurde. Die Seite sollte sich aber auf dem Smartphone, Tablet oder Browser immer an die Bildschirmgröße anpassen.
1&1-Website Builder
Die erste Idee war es, den Website-Builder meines Webhosters 1&1 zu benutzen. Dort gibt es viele Templates und Bearbeitungsmöglichkeiten. Ich konnte mich aber nicht damit anfreunden, zumal auch die Bearbeitung durch den Kunden dort nicht möglich gewesen wäre.
Optimal-Lösung: WordPress
Auf meiner Recherche nach der optimalen Lösung für die Buchhandlung BücherZeit stieß ich immer wieder auf WordPress. Ich hatte davon schon früher gehört, aber immer gedacht, dass WordPress zu kompliziert ist. Heute zeigt es mir: WordPress ist das Beste was mir passieren konnte. Und meine Kunden, allen voran die Buchhandlung BücherZeit, sind begeistert von der einfachen und intuitiven Bedienung.
Word-Like & God-Like
Die Inhalte lassen sich wie eine Word-Seite bearbeiten und über Plugins lassen sich alle möglichen Zusatz-Features einbinden, z.B. Kontaktformular, Google Analytics, Seiten-Optimierung etc. Das Basis-Layout lässt sich über zahlreiche „Themes“ festlegen. Für die BücherZeit-Website habe ich das „Hoot Ubix“-Theme gewählt.
Hier konnte ich im Header das BücherZeit-Logo einbauen und darunter eine übersichtliche horizontale Navigation. Dank WordPress kann man bestimmte Seiten einfach dem Hauptmenü unterordnen, so dass man Untermenüs erhält.
Unter der Navigation folgt auf der Startseite ein großes Bild mit überlagertem Text, ein echter Eye-Catcher.
Der Online Shop, der vom Großhändler bereitgestellt wird, ließ sich einfach per iframe einbinden. Durch diesen iframe passt sich der Shop, im Gegensatz zur ganzen restlichen Seite, aber leider nicht dem responsive Design an. Das ist echt schade, aber verschmerzbar. Vielleicht habt ihr eine bessere Lösung für mich 🙂
Über das Plugin „PlanSo Formulare“ habe ich ich auf der Kontakt-Seite ein einfaches Kontaktformular erstellt. Mit der Zusatzfunktion sich für einen Newsletter eintragen zu lassen.
DS-GVO oder „Wie verliert man den Verstand in wenigen Stunden?“
Am 25. Mai 2018 trat die neue Datenschutz Grundverordnung (kurz DS-GVO) der EU in Kraft.
Die DS-GVO ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht werden (Quelle: Wikipedia).
Was das für kleine Unternehmen wie die Buchhandlung BücherZeit bedeutet, möchte ich hier jetzt nicht ausführlich erläutern. Wer Spaß am Datenschutzrecht hat, kann sich da gerne einlesen.
Für die Website bedeutet die DS-GVO, dass man den User auf seine Datenschutzerklärung hinweisen muss. Dies geschieht auf der BücherZeit-Website im Footer, neben Impressum und Widerrufsrecht (Datenschutzerklärungs-Generator hier). Im Kontaktformular wird noch einmal gesondert auf die Speicherung der Daten hingewiesen (Pflichtfeld).
Den Cookie-Hinweis habe ich über das Plugin „GDPR Cookie Compliance“ erstellt, schnell und einfach. Die Texte musste ich zwar noch aus dem Englischen übersetzen, aber auch das geht dank Google Translator relativ easy. Man sollte nur immer prüfen was Google da genau übersetzt und gegebenenfalls eingreifen und verbessern 🙂 .
Da ich bzw. die Buchhandlung BücherZeit die Seitenbesuche auswertet, musste auch eine Opt-Out Funktion für Google Analytics vorhanden sein. Dies lässt sich, wie soll es anders sein, auch über ein Plugin lösen :). „Google Analytics Opt-Out (DSGVO / GDPR)“ ist der name des Plugins.
Weil man die Dienste von Google Analytics benutzt muss man mit Google einen so genannten Auftragsverarbeitungs-Vertrag (AVV) schließen (kann man hier als PDF herunterladen).
Diesen Vertrag muss man unterschrieben nach Dublin zur Gegenzeichnung schicken.
Mit der 1&1 Internet AG musste ich auch so einen AVV abschließen, dieser gilt dann jedoch für alle meine Kunden, die eine Website auf den 1&1-Servern haben. Mit 1&1 deshalb, weil auf den Servern Logfiles und andere Daten gespeichert werden.
Dann sollte die Website vor lauernden Abmahn-Anwälten geschützt sein. Wenn ich etwas vergessen habe, weist mich ruhig darauf hin. Ich bitte sogar darum 🙂 .